E-Bike-Regeln in der Schweiz: Was du wissen musstAktualisiert a month ago
Wenn du in der Schweiz mit deinem E-Bike unterwegs bist, gibt es ein paar wichtige Regeln, die du kennen solltest. Diese unterscheiden sich je nach Kategorie deines E-Bikes und helfen dir dabei, sicher unterwegs zu sein.
Diese E-Bike-Kategorien gibt es
In der Schweiz müssen alle E-Bikes oder Elektrovelos auf Radwegen und Velostreifen fahren. Es gibt aber ein paar Regeln, die sich je nach Kategorie deines E-Bikes unterscheiden. In der Schweiz werden E-Bikes in zwei Gruppen eingeteilt:
Langsame E-Bikes: Diese bieten eine Tretunterstützung bis zu 25 km/h.
Schnelle E-Bikes: Diese unterstützen bis zu 45 km/h und zählen rechtlich als Motorfahrräder (Mofas).
E-Bikes mit einer Leistung von mehr als 1000 Watt oder einer Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h werden als Motorräder klassifiziert und erfordern zusätzliche Genehmigungen.
Altersvorgaben und Führerausweis
Ab 14 Jahren darfst du mit einem langsamen E-Bike fahren, allerdings nur mit einem Führerausweis der Kategorie M (für Motorfahrräder). Ab 16 Jahren benötigst du für langsame E-Bikes keinen Führerausweis mehr. Für schnelle E-Bikes hingegen ist der Führerausweis der Kategorie M für alle Fahrer:innen, also auch für Erwachsene, ab 14 Jahren verpflichtend.
Die richtige Ausrüstung für dein E-Bike
Ob schnelles oder langsames E-Bike: Dein Zweirad muss für die Teilnahme am Straßenverkehr entsprechend ausgestattet sein. Dazu gehören:
Gut aufgepumpte Reifen ohne sichtbaren Verschleiß.
Zwei unabhängige Bremsen (jeweils eine für das Vorder- und Hinterrad).
Front- und Rückbeleuchtung: Weißes Licht vorne, rotes Licht hinten.
Rückstrahler nach hinten gerichtet.
Glocke.
Ausrüstung für schnelle E-Bikes
Für schnelle E-Bikes gelten zusätzliche Anforderungen:
Rückspiegel.
Ein gelbes Kontrollschild und einen Fahrzeugausweis.
Regeln für langsame E-Bikes
Es besteht keine Helmpflicht, aber das Tragen eines Helms wird dringend empfohlen.
Du darfst auf Straßen fahren, die für Velos erlaubt und für Mofas verboten sind.
Auch das Fahren auf speziell markierten Fußgängerflächen (mit dem Schild „Velo gestattet“) ist erlaubt.
Regeln für schnelle E-Bikes
Ein Helm ist verpflichtend.
Du benötigst ein Kontrollschild und eine jährlich zu erneuernde Vignette.
Auf Straßen, die für Mofas verboten sind, darfst du nur mit ausgeschaltetem Motor fahren.
Auch auf Fußgängerwegen mit „Velo gestattet“-Schildern darfst du nur mit ausgeschaltetem Motor fahren.
Seit dem 1. April 2024 müssen neue schnelle E-Bikes einen Tacho besitzen. Für ältere Modelle gilt diese Pflicht ab dem 1. April 2027.
Sonderregel an Ampeln
In der Schweiz dürfen Velos und Mofas an bestimmten Kreuzungen bei Rot rechts abbiegen, wenn eine spezielle schwarz-gelbe Tafel dies erlaubt – diese Regel gilt auch für E-Bikes.